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   AG Erfurt, 17.08.2022 - 5 C 522/21   

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https://dejure.org/2022,39138
AG Erfurt, 17.08.2022 - 5 C 522/21 (https://dejure.org/2022,39138)
AG Erfurt, Entscheidung vom 17.08.2022 - 5 C 522/21 (https://dejure.org/2022,39138)
AG Erfurt, Entscheidung vom 17. August 2022 - 5 C 522/21 (https://dejure.org/2022,39138)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Thüringen

    § 138 Abs 1 BGB, § 138 Abs 2 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 826 BGB, § 287 ZPO
    Sittenwidrigkeit eines Ladengeschäfts in Bezug auf Vergleichsangebote im Internet-Handel

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Im Laden ist alles teurer als "online" - Auch beim Perückenkauf gilt: Internethandel ist ein "Sondermarkt"

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Keine Sittenwidrigkeit bei stationär doppelt so hohem Preis wie online

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Perückenkauf: Keine Sittenwidrigkeit wegen deutlich höheren Preisen in Ladengeschäft als im Online-Handel - Internethandel stellt Sondermarkt dar

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.07.2004 - XII ZR 352/00

    Sittenwidrigkeit eines Miet- bzw. Pachtverhältnisses

    Auszug aus AG Erfurt, 17.08.2022 - 5 C 522/21
    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein solches Missverhältnis dann zu anzunehmen, wenn der Wert der Leistung mehr als doppelt so hoch ausfällt wie der Wert der Gegenleistung, mithin eine Abweichung von 100 % oder mehr anzunehmen wäre (z. B. BGH NJW 2004, S. 3553).
  • BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06

    Begriff des verbundenen Geschäfts; Sittenwidrigkeit eines zu Kapitalanlagezwecken

    Auszug aus AG Erfurt, 17.08.2022 - 5 C 522/21
    Das Missverhältnis muss darüber hinaus im Rahmen des § 138 Abs. 1 u. 2 BGB unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls sorgfältig ermittelt werden (BGH NJW-RR 2008, S. 1436).
  • BGH, 23.06.2006 - V ZR 147/05

    Begriff des Mangels an Urteilsvermögen

    Auszug aus AG Erfurt, 17.08.2022 - 5 C 522/21
    Ihr fehlte gerade nicht in erheblichem Maße die Fähigkeit, die für und gegen einen Rechtsgeschäft sprechenden Gründe zu erkennen und die beiderseitigen Leistungen vor diesem Hintergrund sachgerecht zu bewerten, mithin Inhalt und Folgen des Geschäfts richtig zu erkennen und einzuschätzen (vgl. dazu BGH NJW 2006, S. 3054).
  • OLG Oldenburg, 02.10.2014 - 1 U 61/14

    Kaufverträge über Eigentumswohnungen wegen Wuchers nichtig

    Auszug aus AG Erfurt, 17.08.2022 - 5 C 522/21
    Das Gericht ist nach dem Vortrag der Klägerin und dem gesamten darüber hinausgehenden Akteninhalt der festen Auffassung, dass zum einen bei der Klägerin nicht die für den Wuchertatbestand i. S. des § 138 Abs. 2 BGB nötige Zwangslage, Unerfahrenheit, ein Mangel an Urteilsvermögen oder eine erhebliche Willensschwäche vorlag, welche - in subjektiver Hinsicht - von der Beklagten bewusst ausgenutzt worden wäre, indem sie sich dies zur Erzielung eines unverhältnismäßig hohen Kaufpreises zunutze gemacht hätte (vgl. hierzu OLG Oldenburg, Urteil vom 02.10.2014, Az: 1 U 61/14, bei juris m.w.N.).
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 7/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Erfurt, 17.08.2022 - 5 C 522/21
    Der Internethandel stellt demgemäß zusammengefasst einen Sondermarkt dar, welcher nicht o.w. mit dem allgemeinen regionalen Markt vergleichbar ist (s. auch BGH MDR 2010, S. 622).
  • BGH, 16.07.2019 - II ZR 426/17

    Veräußerung von betriebsnotwendigem Vermögen durch eine GmbH an eine Gesellschaft

    Auszug aus AG Erfurt, 17.08.2022 - 5 C 522/21
    Im Weiteren war auch ein "wucherähnliches" Geschäft, welches wegen eines groben Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßen hätte (ständige Rechtspr.; vgl. NJW 2019, S. 3635 m.w.N.), nicht gegeben.
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